Häufig gestellte Fragen

Überblick PRIORIS

Welche Gemeinden sind bei PRIORIS dabei?

Entlebuch, Escholzmatt-Marbach, Fischbach, Flühli, Grossdietwil, Hasle (LU), Hergiswil bei Willisau, Menznau, Pfaffnau, Romoos, Ruswil, Schüpfheim, Wolhusen.

Warum wurde der Vertrag mit der Regionalen Glasfaser Schweiz AG (RGS) aufgelöst?

Nach Ablauf der Sammlungsfrist konnte die erforderliche Mindestvertragsabschlussquote von 60% lediglich in zwei Gemeinden erreicht werden.

Eckpunkte der Zusammenarbeit PRIORIS und Swisscom

Was sind die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarung zwischen PRIORIS und Swisscom?

PRIORIS und Swisscom einigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen, das einen möglichst flächendeckenden Glasfaserausbau in 13 Gemeinden der Region Luzern West vorsieht. Die Verantwortungen der beiden Parteien sind wie folgt geregelt:

Swisscom nimmt im PRIORIS-Gebiet (ausserhalb der Bauzone) einen über das Swisscom Ausbaugebiet hinausgehenden FTTH-Ausbau vor. Demgegenüber beteiligt sich PRIORIS bzw. die PRIORIS-Gemeinden mit einer sogenannten Engpassbeseitigung in den Kabelkanalisationen und einer nachfolgenden Eigentumsübertragung dieser von PRIORIS erstellten Kanalisationen an Swisscom. Nach erfolgter Engpassbeseitigung durch PRIORIS wird Swisscom die Glasfasererschliessungen ausserhalb des Swisscom Ausbaugebiets auf ihre Kosten vornehmen. Die Kosten, die PRIORIS für die Engpassbeseitigung entstehen, werden von den PRIORIS-Gemeinden und den Hauseigentümern ausserhalb der Bauzone (mittels PRIORIS-Basisvertrag) getragen.

Die endgültige Erschliessung eines Hauses ausserhalb der Bauzone hängt schlussendlich davon ab, ob die Tiefbauarbeiten von PRIORIS wie vereinbart durchgeführt werden können und ob insgesamt eine kosteneffiziente Realisierung im betroffenen Gebiet möglich ist. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass die Basisverträge zwischen PRIORIS und den Hauseigentümern erfolgreich abgeschlossen werden.

Ist der abgeschlossene Vertrag zwischen Swisscom und PRIORIS nun bedingungslos rechtsgültig?

Ja, der Vertrag ist vollumfänglich rechtsgültig.

Mit RGS galt eine Vertragsabschlussquote von 60% – gilt diese auch in der Vereinbarung mit Swisscom?

Der Erfolg des gesamten PRIORIS-Projekts hängt massgeblich davon ab, dass die Solidarität spielt und möglichst alle Hauseigentümer ihren Solidaritätsbeitrag (finanzieller Beitrag an den Glasfaseranschluss gemäss des PRIORIS-Basisvertrags) an die PRIORIS-Kosten leisten. Nur so kann PRIORIS den Bau der Rohranlagen, die für den Ausbau der Gebiete ausserhalb der Bauzonen benötigt werden, finanzieren. PRIORIS strebt deshalb eine möglichst hohe Vertragsabschlussquote an.

Die endgültige Erschliessung eines Hauses ausserhalb der Bauzone hängt schlussendlich davon ab, ob die Tiefbauarbeiten von PRIORIS wie vereinbart durchgeführt werden können und ob insgesamt eine kosteneffiziente Realisierung im betroffenen Gebiet möglich ist. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass die Basisverträge zwischen PRIORIS und den Hauseigentümern erfolgreich abgeschlossen werden.

Die weiteren Details unterliegen der Vertraulichkeit.

Welche Anbieter werden das Glasfasernetz im Vertragsgebiet nutzen?

Wie in der ganzen Schweiz üblich, baut Swisscom ein offenes Glasfasernetz – alle Drittanbieter können ihre Produkte auf dem Netz von Swisscom zu diskriminierungsfreien Konditionen anbieten.

Ausbauplan und Technologie

Bis wann sollen die Gemeinden im Vertragsgebiet fertig ausgebaut werden?

Aus heutiger Sicht sollen bis Ende 2030 alle Gemeinden ausgebaut sein – vorbehältlich einer gewissen Planungsunsicherheit.

Welche Glasfaser-Architektur wird im Vertragsgebiet eingesetzt?

Beim Glasfaserausbau in der Region Luzern West kommt die Punkt-Zu-Punkt-Glasfaserarchitektur (P2P) zum Einsatz.

Bedeutung und Konsequenzen für die Gemeinden

Braucht es für die Zusammenarbeit mit Swisscom wiederum Volksabstimmungen in den Gemeinden?

Nein. Da das Modell mit Swisscom kein Reglement voraussetzt, liegt die Entscheidungskompetenz bei den Gemeinderäten. Demzufolge braucht es auch keine Volksabstimmung.

Haben die Gemeinden durch die Vertragsauflösung mit RGS finanzielle Mittel verloren?

Nein. PRIORIS konnte sich von RGS gütlich trennen.

Wie wird sichergestellt, dass die Bauarbeiten umweltverträglich sind und keine langfristigen Schäden verursachen?

Es handelt sich bei den meisten Strecken um bestehende Leitungen. Die allermeisten Glasfaserkabel können entweder in bestehende Rohranlagen gezogen oder an Freileitungsmasten montiert werden. Dort wo es erdverlegte Kupferkabel gibt, müssen diese durch Rohranlagen ersetzt werden, damit das Glasfaserkabel eingezogen werden kann.

PRIORIS wird die Engpassbeseitigung dort wo erdverlegte Kabel im Boden sind mit grosser Sorgfalt und rechtskonform einbauen sowie die nötigen Durchleitungsrechte einholen.

Bedeutung und Konsequenzen für Hauseigentümer

Was passiert mit den Verträgen, welche die Hauseigentümer mit RGS abgeschlossen haben?

Diese sind nun ungültig, weil das ganze Konstrukt auf der Zusammenarbeit mit RGS basierte.

Was passiert mit den Verträgen, welche die Hauseigentümer mit Swisscom abgeschlossen haben?

Diese bleiben gültig. Die betroffenen Hauseigentümer ausserhalb der Bauzonen erhalten von PRIORIS nachträglich einen Basisvertrag zugestellt, der den Solidaritätsbeitrag regelt.

Müssen die Hauseigentümer jetzt aktiv etwas unternehmen? Wenn ja, was?

Hauseigentümer innerhalb der Bauzonen: Nein. Swisscom wird die Hauseigentümer kontaktieren.

Hauseigentümer ausserhalb der Bauzonen: PRIORIS kontaktiert die Hauseigentümer, um den Basisvertrag abzuschliessen. Sie können von einem Glasfaseranschluss zum Pauschalpreis profitieren. Dieser beträgt CHF 1’900 für den Hausanschluss und CHF 600 pro Nutzungseinheit.  Sobald sie den Basisvertrag von PRIORIS erhalten, sollten sie diesen umgehend und möglichst digital ausfüllen und einreichen.

Es werden Orientierungsveranstaltungen durchgeführt und ein Unterstützungsteam mobilisiert, das telefonisch und per E-Mail für Beratungsanfragen zur Verfügung steht.

Ist der Abschluss des PRIORIS-Basisvertrags verpflichtend, und welche Konsequenzen drohen bei einem Verzicht?

Alle Hauseigentümer ausserhalb der Bauzonen sind frei zu entscheiden, ob sie ihr Gebäude ans Glasfasernetz anschliessen wollen oder nicht. Dabei gilt es zu beachten, dass es eine Frist von ein paar Monaten geben wird, in welcher ein PRIORIS-Basisvertrag (regelt den Solidaritätsbeitrag) und danach ein Swisscom Erschliessungsvertrag (bleibt ohne Kostenfolge und regelt die technischen Details einer Erschliessung) zu den gleichen Konditionen abgeschlossen werden kann. Wer diese Frist verpasst und zu einem späteren Zeitpunkt eine Nacherschliessung wünscht, muss mit höheren Kosten rechnen.

Wer ganz auf eine Glasfasererschliessung verzichtet, hat unabhängig davon ein Anrecht auf ein Angebot aus der Grundversorgung, die Swisscom sicherstellt. Aktuell gilt in der Schweiz eine Grundversorgung von 80 Mbit/s – alle in der Schweiz können an einem beliebigen Ort einen Grundversorgungsanschluss bestellen (preislich reguliertes Angebot). In ein paar Jahren werden sie zudem über alternative Technologien in Gigabitgeschwindigkeit versorgt – dieses Ziel will Swisscom bis 2035 erreichen.

Warum es sich lohnt, den Glasfaseranschluss jetzt zu bestellen!

1) Leistungsfähige Netze sind heute ein Grundbedürfnis: Digitale Anwendungen, ob in der Landwirtschaft, im Homeoffice, in der Schule oder in der Medizin, brauchen stabile und leistungsfähige Breitbandverbindungen. Das gilt nicht nur für Städte, sondern auch für ländliche Regionen – dabei geht es nicht nur um den Bedarf der heutigen Bevölkerung und Wirtschaft, sondern ebenso um denjenigen zukünftiger Generationen.

2) Kein kostenloser Ausbau ausserhalb der Bauzonen: Der Glasfaserausbau ausserhalb der Bauzonen erfolgt nur auf Bestellung und mit finanzieller Beteiligung auf Grundlage des PRIORIS Basisvertrags. Eine kostenlose Nacherschliessung zu einem späteren Zeitpunkt durch Swisscom ist ausgeschlossen. Wer heute verzichtet, muss ab der geplanten Abschaltung des Kupfernetzes im Jahr 2035, für die Internetverbindung alternative Technologien wie Mobilfunk oder Satellit nutzen.

3) Heutige Netzleistung ist nicht nachhaltig: Die heute weit verbreitete Swisscom Netztechnologie «Fibre to the Street» (FTTS) basiert auf Kupfertechnologien und wird deshalb mit der Abschaltung des Kupfernetzes bis 2035 ebenfalls ausser Betrieb genommen (Fadeout des bestehenden Kupfernetzes).

4) Wertsteigerung für Immobilien: Ein Glasfaseranschluss steigert Komfort und Marktwert. Laut einer aktuellen Studie von Wüest & Partner (2025) beträgt die durchschnittliche Wertsteigerung bei ländlichen Liegenschaften zwischen 2 bis 4% – deutlich mehr also als die Anschlusskosten.

5) Mehrkosten für die Nacherschliessung: Entscheidet sich ein Hauseigentümer nach Ablauf der Bestellfrist für eine Erschliessung, fallen nebst dem obligatorischen PRIORIS Basisvertrag wesentliche Mehrkosten für die Glasfasererschliessung an.

Kosten und Erschliessung

Wieviel kostet ein Anschluss für Hauseigentümer?

Ausserhalb der Bauzone kostet der PRIORIS Basisvertrag CHF 1’900.- pro Gebäude und CHF 600 pro Nutzungseinheit (Wohnung oder Betriebslokal).

Die Bevölkerung und die Hauseigentümer in der Bauzone werden von PRIORIS dazu aufgerufen, einen freiwilligen Solidaritätsbeitrag zu leisten.

Bis wann kann ich mit der Glasfasererschliessung meiner Nutzungseinheit rechnen?

Die Frist zur Bestellung des Glasfaseranschlusses für Hauseigentümer ausserhalb der Bauzone läuft bis am 15. September 2025.

Anschliessend werden die eingegangenen Bestellungen geprüft und bei Bedarf wird mit einzelnen Hauseigentümern Rücksprache genommen. Aufgrund dieses Prozesses können deshalb noch keine genauen Angaben zum Anschlusstermin gemacht werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestellbestätigung und der Anschlusstermin wird Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt von Swisscom mitgeteilt.

Wird meine Zustimmung zur Durchleitungsvereinbarung meine Rechte als Eigentümer langfristig beschneiden?

Nein. Durchleitungsvereinbarungen sind im Netzausbau üblich und kommen schweizweit zur Anwendung. Die Durchleitungsvereinbarungen im PRIORIS Basisvertrag haben keinen Einfluss auf Ihre Eigentumsrechte. Sie sichern lediglich den Ausbau und Betrieb der Glasfaserinfrastruktur.

Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Gebäude erschlossen werden?

Es sollen möglichst alle erschlossen werden, die dies wollen. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind, dass das Gebäude bewohnt ist, sowie über einen bestehenden Kupfer- und Stromanschluss verfügt.

Die Erschliessung erfolgt nach einem klar definierten und für alle transparenten Plan. PRIORIS arbeitet eng mit Swisscom zusammen, um möglichst viele Gebäude in die Ausbauplanung zu integrieren.

Warum kostet eine Nacherschliessung mehr?

Im Rahmen eines ordentlichen Ausbaus können dank Skaleneffekten, grössere Menge an Häusern in einem Durchgang, Effizienzgewinne hinsichtlich Planung und Umsetzung erzielt werden. Bei der Erschliessung eines einzelnen Hauses fällt dieser Skaleneffekt weg, wodurch sich die Einzelerschliessung verteuert.

Die Kosten einer Nacherschliessung werden durch den Hauseigentümer sowie Swisscom als Bauherrin getragen. In jedem Fall trägt Swisscom als Bauherrin jedoch einen Teil der Kosten mit.

Kann ich die Erschliessungskosten von der Steuer abziehen?

Die einmaligen Anschlusskosten von CHF 1'900 sowie die Kosten von CHF 600 für die Glasfasersteckdose werden im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung bei Geltendmachung der tatsächlichen Unterhaltskosten zum Abzug zugelassen.

Weitere Aufwendungen für den allfälligen Einbau von zusätzlichen Netzwerk- und Multimediasteckdosen und der dazugehörigen Leitungen in den einzelnen Wohnungen gelten dagegen als wertvermehrende Anlagekosten, welche nicht bei der Einkommenssteuer abzugsfähig sind.

Bestellung und weiteres Vorgehen

Schritt für Schritt Anleitung zur Bestellung per QR-Code
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Bestellung mit Einmal Passwort
Ich habe den PRIORIS Basisvertrag eingereicht. Wie sieht das weitere Vorgehen aus?

1) Nach erfolgreicher Vorprüfung der eingegangenen Basisverträge erhalten die Hauseigentümer die Rechnung zur Ihrer Bestellung. PRIORIS erfüllt seine Aufgabe der Engpassbeseitigung und übergibt alle sanierten und neu gebauten Rohranlagen der Swisscom.

2) Ab diesem Punkt übernimmt Swisscom den Auftrag und sendet den Hauseigentümern einen Informationsbrief mit Absender Swisscom und Cablex. Darin wird informiert, dass die Liegenschaft durch Swisscom ans Glasfasernetz angeschlossen wird und dass vorgängig der Swisscom Glasfasererschliessungsvertrag abgeschlossen werden muss. Der Glasfasererschliessungsvertrag ist ein Standardvertrag, der mit dem Hauseigentümer-Verband (HEV) vereinbart wurde und regelt die Details der Erschliessung. Auf Seite Swisscom werden dabei keine Kosten für die Gebäudeerschliessung und auch keine Kosten für die Glasfasersteckdosen in Rechnung gestellt.

3) Die Hauseigentümer werden in den darauffolgenden Tagen kontaktiert und ein Besichtigungstermin der zu erschliessenden Liegenschaft vereinbart. Sollte der Hauseigentümer nicht erreicht werden, so wird einige Tage weiterhin versucht, mit dem Hauseigentümer Kontakt aufzunehmen. Wenn keine Kontaktaufnahme möglich ist und davon ausgegangen werden muss, dass der Glasfaseranschluss nicht gewünscht wird, so wird am Ende dieses Prozesses ein eingeschriebener Absagebrief zugestellt. Hier wäre für den Hauseigentümer die allerletzte Möglichkeit den Glasfaseranschluss dennoch zu erhalten.

4) Nach erfolgreicher Terminvereinbarung bespricht das Technik-Team der Cablex die Details zur Installation mit dem Hauseigentümer und hält die Ergebnisse der technischen Gebäudeprüfung im Anschlussbericht fest. Hier ist unter anderem ersichtlich, wie die Hauseinführung realisiert und wo der Glasfaseranschlusskasten (BEP) montiert werden soll.

5) Dem Hauseigentümer wird in den darauffolgenden Tagen der Glasfaser Erschliessungsvertrag mit dem Anschlussbericht zur Unterzeichnung zugestellt. Sobald der unterschriebene Glasfaser Erschliessungsvertrag bei Swisscom eintrifft, ist die Erschliessung verbindlich festgehalten. Der gesamte Akquisitionsprozess (Informationsbrief, Besichtigung, Vertragsunterzeichnung) ist üblicherweise innerhalb von wenigen Wochen abgeschlossen.

6) Die Realisierung des Anschlusses kann danach noch einige Zeit dauern und wird im Rahmen der Rollout-Planung festgelegt. Wenn die Rollout-Planung festgelegt ist, werden die Verfügbarkeitsdaten im Swisscom Checker für jede Liegenschaft ersichtlich sein (www.swisscom.ch/checker).

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