Häufig gestellte Fragen

Eckpunkte der Zusammenarbeit PRIORIS und Swisscom

Was sind die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarung zwischen PRIORIS und Swisscom?

PRIORIS und Swisscom einigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen, das einen möglichst flächendeckenden Glasfaserausbau in 13 Gemeinden der Region Luzern West vorsieht. Die Verantwortungen der beiden Parteien sind wie folgt geregelt:

Swisscom nimmt im PRIORIS-Gebiet (ausserhalb der Bauzone) einen über das Swisscom Ausbaugebiet hinausgehenden FTTH-Ausbau vor. Demgegenüber beteiligt sich PRIORIS bzw. die PRIORIS-Gemeinden mit einer sogenannten Engpassbeseitigung in den Kabelkanalisationen und einer nachfolgenden Eigentumsübertragung dieser von PRIORIS erstellten Kanalisationen an Swisscom. Nach erfolgter Engpassbeseitigung durch PRIORIS wird Swisscom die Glasfasererschliessungen ausserhalb des Swisscom Ausbaugebiets auf ihre Kosten vornehmen. Die Kosten, die PRIORIS für die Engpassbeseitigung entstehen, werden von den PRIORIS-Gemeinden und den Hauseigentümern ausserhalb der Bauzone (mittels PRIORIS-Basisvertrag) getragen.

Die endgültige Erschliessung eines Hauses ausserhalb der Bauzone hängt schlussendlich davon ab, ob die Tiefbauarbeiten von PRIORIS wie vereinbart durchgeführt werden können und ob insgesamt eine kosteneffiziente Realisierung im betroffenen Gebiet möglich ist. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass die Basisverträge zwischen PRIORIS und den Hauseigentümern erfolgreich abgeschlossen werden.

Welche Anbieter werden das Glasfasernetz im Vertragsgebiet nutzen?

Wie in der ganzen Schweiz üblich, baut Swisscom ein offenes Glasfasernetz – alle Drittanbieter können ihre Produkte auf dem Netz von Swisscom zu diskriminierungsfreien Konditionen anbieten.

Ausbauplan und Technologie

Bis wann sollen die Gemeinden im Vertragsgebiet fertig ausgebaut werden?

Aus heutiger Sicht sollen bis Ende 2030 alle Gemeinden ausgebaut sein – vorbehältlich einer gewissen Planungsunsicherheit.

Welche Glasfaser-Architektur wird im Vertragsgebiet eingesetzt?

Beim Glasfaserausbau in der Region Luzern West kommt die Punkt-Zu-Punkt-Glasfaserarchitektur (P2P) zum Einsatz.

Bedeutung und Konsequenzen für Hauseigentümer

Was passiert mit den Verträgen, welche die Hauseigentümer mit RGS abgeschlossen haben?

Diese sind nun ungültig, weil das ganze Konstrukt auf der Zusammenarbeit mit RGS basierte.

Wie wird sichergestellt, dass die Bauarbeiten umweltverträglich sind und keine langfristigen Schäden verursachen?

Es handelt sich bei den meisten Strecken um bestehende Leitungen. Die allermeisten Glasfaserkabel können entweder in bestehende Rohranlagen gezogen oder an Freileitungsmasten montiert werden. Dort wo es erdverlegte Kupferkabel gibt, müssen diese durch Rohranlagen ersetzt werden, damit das Glasfaserkabel eingezogen werden kann.

PRIORIS wird die Engpassbeseitigung dort wo erdverlegte Kabel im Boden sind mit grosser Sorgfalt und rechtskonform einbauen sowie die nötigen Durchleitungsrechte einholen.

Was passiert mit den Verträgen, welche die Hauseigentümer mit Swisscom abgeschlossen haben?

Diese bleiben gültig. Die betroffenen Hauseigentümer ausserhalb der Bauzonen erhalten von PRIORIS nachträglich einen Basisvertrag zugestellt, der den Solidaritätsbeitrag regelt.

Müssen die Hauseigentümer jetzt aktiv etwas unternehmen? Wenn ja, was?

Hauseigentümer innerhalb der Bauzonen: Nein. Swisscom wird die Hauseigentümer kontaktieren.

Hauseigentümer ausserhalb der Bauzonen: PRIORIS kontaktiert die Hauseigentümer, um den Basisvertrag abzuschliessen. Sie können von einem Glasfaseranschluss zum Pauschalpreis profitieren. Dieser beträgt CHF 1’900 für den Hausanschluss und CHF 600 pro Nutzungseinheit.  Sobald sie den Basisvertrag von PRIORIS erhalten, sollten sie diesen umgehend und möglichst digital ausfüllen und einreichen.

Es werden Orientierungsveranstaltungen durchgeführt und ein Unterstützungsteam mobilisiert, das telefonisch und per E-Mail für Beratungsanfragen zur Verfügung steht.

Ist der Abschluss des PRIORIS-Basisvertrags verpflichtend, und welche Konsequenzen drohen bei einem Verzicht?

Alle Hauseigentümer ausserhalb der Bauzonen sind frei zu entscheiden, ob sie ihr Gebäude ans Glasfasernetz anschliessen wollen oder nicht. Dabei gilt es zu beachten, dass es eine Frist von ein paar Monaten geben wird, in welcher ein PRIORIS-Basisvertrag (regelt den Solidaritätsbeitrag) und danach ein Swisscom Erschliessungsvertrag (bleibt ohne Kostenfolge und regelt die technischen Details einer Erschliessung) zu den gleichen Konditionen abgeschlossen werden kann. Wer diese Frist verpasst und zu einem späteren Zeitpunkt eine Nacherschliessung wünscht, muss mit höheren Kosten rechnen.

Wer ganz auf eine Glasfasererschliessung verzichtet, hat unabhängig davon ein Anrecht auf ein Angebot aus der Grundversorgung, die Swisscom sicherstellt. Aktuell gilt in der Schweiz eine Grundversorgung von 80 Mbit/s – alle in der Schweiz können an einem beliebigen Ort einen Grundversorgungsanschluss bestellen (preislich reguliertes Angebot). In ein paar Jahren werden sie zudem über alternative Technologien in Gigabitgeschwindigkeit versorgt – dieses Ziel will Swisscom bis 2035 erreichen.

Warum es sich lohnt, den Glasfaseranschluss jetzt zu bestellen!

1) Leistungsfähige Netze sind heute ein Grundbedürfnis: Digitale Anwendungen, ob in der Landwirtschaft, im Homeoffice, in der Schule oder in der Medizin, brauchen stabile und leistungsfähige Breitbandverbindungen. Das gilt nicht nur für Städte, sondern auch für ländliche Regionen – dabei geht es nicht nur um den Bedarf der heutigen Bevölkerung und Wirtschaft, sondern ebenso um denjenigen zukünftiger Generationen.

2) Kein kostenloser Ausbau ausserhalb der Bauzonen: Der Glasfaserausbau ausserhalb der Bauzonen erfolgt nur auf Bestellung und mit finanzieller Beteiligung auf Grundlage des PRIORIS Basisvertrags. Eine kostenlose Nacherschliessung zu einem späteren Zeitpunkt durch Swisscom ist ausgeschlossen. Wer heute verzichtet, muss ab der geplanten Abschaltung des Kupfernetzes im Jahr 2035, für die Internetverbindung alternative Technologien wie Mobilfunk oder Satellit nutzen.

3) Heutige Netzleistung ist nicht nachhaltig: Die heute weit verbreitete Swisscom Netztechnologie «Fibre to the Street» (FTTS) basiert auf Kupfertechnologien und wird deshalb mit der Abschaltung des Kupfernetzes bis 2035 ebenfalls ausser Betrieb genommen (Fadeout des bestehenden Kupfernetzes).

4) Mehrkosten für Nacherschliessungen: Entscheidet sich ein Hauseigentümer nach Ablauf der Bestellfrist für eine Erschliessung, gibt es die Möglichkeit zur Nachbestellung zu einem Aufpreis von 300.- für die Glasfasererschliessung (Stand: Mai 2026).

Kosten und Erschliessung

Die ordentliche Bestellfrist ist abgelaufen. Kann ich trotzdem noch bestellen?

Ja. Bestellungen sind weiterhin möglich. Für nachträgliche Bestellungen gilt aktuell ein Aufpreis von CHF 300 auf den Gebäudeanschluss.

Ausnahme Pfaffnau: Dort läuft die Akquisition erst an. Bis Ende September 2026 kann in Pfaffnau zum regulären Anschlusstarif bestellt werden.

Bis wann kann ich mit der Glasfasererschliessung meiner Nutzungseinheit rechnen?

Nach Ablauf der Bestellfrist werden alle Basisverträge der Hauseigentümer ausserhalb der Bauzone geprüft und bei Bedarf müssen bei einzelnen Hauseigentümern detailiertere Vorabklärungen vorgenommen werden. Aufgrund dieses Prozesses können deshalb noch keine genauen Angaben zum Anschlusstermin gemacht werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestellbestätigung und der Anschlusstermin wird Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt von Swisscom mitgeteilt.

Wieviel kostet ein Anschluss ausserhalb der Bauzone? Warum kostet die Nacherschliessung mehr?

Ausserhalb der Bauzone beträgt der reguläre Tarif CHF 1’900 pro Gebäude und CHF 600 pro Nutzungseinheit.

Für nachträgliche Bestellungen gilt aktuell ein Aufpreis von CHF 300 auf den Gebäudeanschluss. Der Gebäudeanschluss kostet damit zurzeit CHF 2’200; der Anschluss pro Nutzungseinheit bleibt bei CHF 600, da nach Ablauf der ordentlichen Bestellfrist zusätzlicher Prüf-, Planungs- und Administrationsaufwand entsteht. Je früher eine Bestellung eingeht, desto einfacher kann sie in die laufende Planung aufgenommen werden.

Wird meine Zustimmung zur Durchleitungsvereinbarung meine Rechte als Eigentümer langfristig beschneiden?

Nein. Durchleitungsvereinbarungen sind im Netzausbau üblich und kommen schweizweit zur Anwendung. Die Durchleitungsvereinbarungen im PRIORIS Basisvertrag haben keinen Einfluss auf Ihre Eigentumsrechte. Sie sichern lediglich den Ausbau und Betrieb der Glasfaserinfrastruktur.

Kann ich die Erschliessungskosten von der Steuer abziehen?

Die einmaligen Anschlusskosten von CHF 1'900 sowie die Kosten von CHF 600 für die Glasfasersteckdose werden im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung bei Geltendmachung der tatsächlichen Unterhaltskosten zum Abzug zugelassen.

Weitere Aufwendungen für den allfälligen Einbau von zusätzlichen Netzwerk- und Multimediasteckdosen und der dazugehörigen Leitungen in den einzelnen Wohnungen gelten dagegen als wertvermehrende Anlagekosten, welche nicht bei der Einkommenssteuer abzugsfähig sind.

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